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Am Römerhof 9, 60486 Frankfurt

 

allgemeines

 
 

1. Die Taunus Tennis Akademie organisiert und plant im Sommer und Winter das Kinder- und Jugendtraining. Durchgeführt wird das Training von ausgebildeten Übungsleitern (Tennisassistent, C-, B- oder A-Lizenz). Die Übungsleiter sind freiberuflich und auf eigene Rechnung tätig, Forderungen seitens der Trainingsteilnehmer oder deren gesetzliche Vertreter an die Taunus Tennis Akademie sind ausgeschlossen.

   
 

2. Die Anlage des Vereins darf - auch zu Trainingszwecken - nur von Personen bespielt werden, die Mitglied des Vereins sind oder gemäß der Gastordnung des Vereins entsprechende Gastspielgebühren entrichtet haben.

   
Organisatorisches
 
 

3. Das Training findet im Sommer (Anfang Mai bis Ende September) auf der Tennisanlage statt. Die Teilnehmer sind dazu verpflichtet, mit korrektem Schuhwerk (Sportschuhe mit Profil) zum Training zu erscheinen. Erfüllt das Schuhwerk nicht die genannten Anforderungen, sind die Trainer angehalten, den Schülern die Teilnahme am Training zu untersagen, wobei die ausgefallene Stunde zu Lasten des Schülers geht und ersatzlos entfällt.

   
 

4. Jeder Trainingsteilnehmer ist dazu verpflichtet, zu jeder Trainingseinheit ausreichend Getränke (Wasser oder Apfelschorle) mitzubringen und regelmäßig zu trinken (auf regelmäßige Trinkpausen wird von Seiten der Trainer geachtet). Schülern, die ohne Getränk zum Training erscheinen, wird die Teilnahme am Training untersagt, wobei die ausgefallene Stunde zu Lasten des Schülers geht und ersatzlos entfällt.

   
 

5. Bei höherer Gewalt wie Regen oder anderweitiger Unbespielbarkeit der Plätze bemühen wir uns um eine Ausweichmöglichkeit in einer Tennishalle. Sollte keine Halle zu Verfügung stehen, entfällt das Training ersatzlos.

   
 

6. Sofern ein Teilnehmer aus Gründen, die bei seiner Person liegen (z. B. Krankheit, Verletzung oder terminliche Gründe) nicht alle Trainingseinheiten wahrnehmen kann, besteht weder ein Anspruch auf einen Ersatztermin, noch auf eine Rückerstattung der (anteiligen) Kursgebühren. Bei Nichtinanspruchnahme einer Trainingseinheit seitens des Schülers ist es nicht gestattet, ohne Rücksprache mit dem Trainer alternativ eine andere Person zum Training zu schicken.

   
 

7. Den Eltern ist es nicht gestattet, sich während des Trainings auf oder direkt neben dem Platz aufzuhalten. Dies stört nicht nur die Konzentration unserer Trainer, sondern auch die der Kinder. Lediglich bei Vorschulkindern, die noch nicht ohne elterliche Betreuung auskommen können, kann nach Rücksprache mit dem Trainer eine Ausnahme hiervon gemacht werden.

   
 

8. Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings und den unmittelbaren Trainingsort. Wir können vor Beginn und nach dem Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten tragen dafür Sorge, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen.

   
 

9. Die Taunus Tennis Akademie behält sich vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Die Eltern willigen darin ein, dass Ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleibt, bis es abgeholt wird. Der/Die Ausgeschlossene hat keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.

   
Anmeldeverfahren
   
 

10. Die Anmeldung zum Training erfolgt ausschließlich über das Internet über unsere Website. Fernmündliche oder anderweitige Anmeldungen sind ungültig und werden nicht akzeptiert.

   
 

11. Die Taunus Tennis Akademie ist in der Annahme einer Trainingsanmeldung frei.

   
 

12. Neben dem Namen des Teilnehmers, seinem Alter und seinen Kontaktdaten sind auch die Terminwünsche vollständig und korrekt anzugeben. Terminwünsche, die erst im Nachhinein, das heißt nach Beendigung der Anmeldefrist geäußert werden, finden keine Berücksichtigung. Die Anmeldefrist wird mit der Einladung bekanntgegeben.

   
 

13. Das Training findet im Sommer wie im Winter Montag bis Sonntag statt. Dies ist bei der Angabe der Terminwünsche zu berücksichtigen, vor allem auch die Möglichkeit des Wochenendtrainings.

   
 

14. Nicht-fristgerechte Anmeldungen werden bei der Einteilung hinsichtlich der darin geäußerten Terminwünsche zweitrangig behandelt oder finden keine Berücksichtigung.

   
 

15. Anmeldungen, die nach Ende der Anmeldefrist aber vor Bekanntgabe der Trainingseinteilung zurückgenommen werden, sind zu 50 Prozent bezogen auf den ausgeschriebenen Trainingspreis zu bezahlen. Bei Rücknahme von Anmeldungen nach Bekanntgabe der Trainingseinteilung ist der volle auf der Trainingseinteilung angegebene Trainingspreis zu entrichten und zwar für alle angemeldeten Personen und gebuchten Trainingseinheiten. Davon unberührt ist die gesetzlich geregelte 14-tätige Widerrufsfrist, die Gültigkeit hat. 

   
Trainingseinteilung
   
 

16. Die Trainingseinteilung wird von unserem Trainer-Team in Absprache mit den Jugendwarten vorgenommen. Wünsche bzgl. der Gruppenzusammenstellung oder der Trainer können in der Anmeldung unter „Bemerkungen“ geäußert werden. Es besteht kein Anspruch, dass diese Wünsche bei der Einteilung auch Berücksichtigung finden.

   
 

17. Bei der Gruppenzusammenstellung wird darauf geachtet, dass die Gruppen in tennisspezifischer Hinsicht ein Höchstmaß an Homogenität aufweisen. Forderungen nach Einteilung in eine „stärkere“ Gruppe bzw. „mit besseren“ Kindern kontakarieren den genannten Homogenitätsgedanken und finden keine Berücksichtigung.

   
Bezahlung
   
 

18. Die Bezahlung erfolgt per Lastschriftverfahren oder per Überweisung. Alle Trainingsteilnehmer erhalten hierfür eine entsprechende ordentliche Rechnung.

   
 

19. Bei mehreren Trainingseinheiten pro Woche oder einer längeren Trainingsdauer sowie bei kleineren Gruppen werden die daraus resultierenden zusätzichen Trainingsgebühren per Rechnung berechnet.

 
 

20. Evtl. Nachforderungen der Hallenbetreiber wegen steigender Energiekosten sind von den Teilnehmern selbst zu tragen.

 
Haftung
 
 

21. Alle Trainingsteilnehmer nehmen auf eigene Verantwortung am Training teil. Sie regeln etwaige Ansprüche untereinander. Die Teilnahme am Training geschieht auf eigene Gefahr. Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

   
 

22. Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind der Taunus Tennis Akademie spätestens am zweiten auf den Tag der Trainingsstunde folgenden Tag schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.

   
 

23. Während des Trainings werden u. U. Film- und Bildaufnahmen von den Teilnehmern angefertigt, die der Technikanalyse dienen. Vereinzelt werden diese Aufnahmen auch zu Werbezwecken verwendet und auf unserer Website oder in sozialen Netzwerken wie Facebook veröffentlicht. Mit der Anmeldung zum Tennistraining stimmen Sie einer solchen Verwendung der Film- und Bildaufnahmen zu. Möchten Sie dies nicht, teilen Sie uns dies in der Anmeldung unter "Bemerkungen" mit. Selbstverständlich nehmen wir auf Ihren Wunsch veröffentlichtes Bild- und Videomaterial jederzeit wieder aus dem Netz.

   
Tenniscamps
   
 

24. Anmeldungen für Tenniscamps können bis zum Ablauf der in der Ausschreibung angegebenen Anmeldefrist zurückgenommen werden. Nach Ablauf der Anmeldefrist ist bei jedem Rücktritt von der Anmeldung die halbe Campgebühr zu entrichten. Bei Rücktritten, die 14 Tage vor Campbeginn oder danach erfolgen, ist die gesamte Campgebühr fällig. Persönliche Gründe wie Krankheit, Verletzungen oder Unzufriedenheit mit der Gruppeneinteilung können nicht geltend gemacht werden.

   
Einschränkung / Untersagung des Trainingsbetriebes (Pandemie-Klausel)
   
 

25. Im Falle einer staatlichen Einschränkung oder Untersagung des Trainingsbetriebes gelten folgende Regelungen:

   
 

1. Die gebuchten Trainerstunden – dies bezieht sich in aller Regel auf ein gebuchtes Trainingshalbjahr wie das Sommer- oder Wintertraining oder auf ein gebuchtes Tenniscamp – sind von allen buchenden Personen nach Ablauf der gesetzlichen Widerspruchsfrist voll umfänglich zu bezahlen.

   
 

2. Alle ausgefallenen Trainerstunden werden an freien Terminen wie Wochenenden, Feiertagen oder Schulferien nachgeholt. Sollte ein Teilnehmer einen oder mehrere Nachholtermine aus Gründen, die bei seiner Person liegen wie z.B. terminliche oder gesundheitliche Gründe, nicht wahrnehmen können, so entfallen diese ersatzlos. In diesem Fall besteht weder ein Anspruch auf eine (anteilige) Rückerstattung der Trainingsgebühren, noch auf einen alternativen Nachholtermin.

   
 

3. Sollten nicht alle entfallenen Trainerstunden innerhalb der folgenden sieben Kalendermonate nachgeholt werden können, so sind die Kosten für die entfallenen Stunden bei der nächsten Trainingsbuchung den Teilnehmern gutzuschreiben, also vom Rechnungsbetrag abzuziehen. Sollte der Betroffene keine weiteren Trainerstunden buchen, besteht keinerlei Anspruch auf eine Rückerstattung der entfallenen Stunden. Ein Anspruch auf eine unmittelbare Rückerstattung besteht nicht.

   
 

4. Sollten die Einschränkungen alternative Trainingsformen zulassen, so sind die Trainer berechtigt, auch entgegen der ursprünglichen Buchung alternative Trainingsangebote durchzuführen, sofern diese als gleichwertig einzustufen sind. Die Gleichwertigkeit bezieht sich nicht auf Dauer und Umfang des gebuchten Trainings, sondern auf den Trainingspreis. So können z.B. vier Stunden Gruppentraining in einer 4er-Gruppe durch je eine Stunde Einzeltraining pro Monat für jeden Teilnehmer ersetzt werden.

   
 

5. Im Zuge des Wintertrainings gebuchte Hallenstunden sind von den Teilnehmern in jedem Falle voll umfänglich zu bezahlen. Sollten die Einschränkungen es nicht zulassen, dass alle Hallenstunden genutzt werden können, besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung der (anteiligen) Hallengebühren. Sollte der Hallenbetreiber eine Rückvergütung oder Gutschrift für die entfallenen Hallenstunden anbieten, so werden diese im kommenden Winterhalbjahr gleichmäßig auf alle Teilnehmer verteilt, indem der Hallenpreis für alle Teilnehmer der Gutschrift entsprechend gleichermaßen reduziert wird.

   

Frankfurt, den 13.08.2022
 

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